Flugpolizei Airbus Helicopters EC135

Die Flugpolizei koordiniert und tätigt bemannte und unbemannte Flugeinsätze im Dienste der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit. Das sind Flüge in staatspolizeilichen und kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Flüge im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder bei der Verkehrsüberwachung.

Besondere Sicherheitsaufgaben nehmen sie auch im Bereich des Zivilschutzes wahr, so unterstützen sie ua. die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung aus der Luft oder bei sonstigen Naturkatastrophen. Die Flugpolizei führen Such- und Rettungsflüge für die Zivilluftfahrtbehörde (ACG) durch. Sehr oft werden sie auch zu Seilbergungen im schwierigen alpinen Gelände gerufen oder zur Suche nach abgängigen Personen. Auf europäischer Ebene kommt künftig der Mitwirkung an Einsätzen im Rahmen der bilateralen polizeilichen Zusammenarbeit sowie der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX eine zunehmende Bedeutung zu.
Seit 2018 wurde der Einsatz von Drohnen im BMI sukzessive ausgeweitet. UAS auch als „Drohnen“ bezeichnet, werden im polizeilichen Einsatz insbesondere zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Sicherheitsverwaltung, Kriminalpolizei und Verkehrsbeobachtung eingesetzt.
Im ressorteigenen Schulzentrum werden Exekutivbeamte und -beamtinnen zu Piloten und Pilotinnen ausgebildet. Die Ausbildung von Flugbeobachtern/innen und Flugrettern/innen sowie deren gesamte Fortbildung wird von der Abteilung koordiniert und geleitet. Hinzu kommt die Schulung von externem Personal (z.B. von Feuerwehrleuten – Ausbildung zu Feuerwehrflughelfern). Weiters erfolgt die bundesweite Ausbildung zum behördlichen Drohnenpilot und -pilotin für den Tag- und Nachteinsatz.
Die Flugpolizei organisiert den Ankauf neuer Luftfahrzeuge bzw. deren Instandhaltung. Die Wartung und technische Betreuung deren Luftfahrzeuge ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe der Spezialisten und Spezialistinnen.
Wichtig ist auch die Mitwirkung im Bereich des Luftfahrtrechts, im Speziellen bei der Erlassung und Konzipierung neuer rechtlicher Bestimmungen auf diesem Sektor.
Untersuchungen von Grenzzwischenfällen im Luftraum und bei Angriffen auf die Sicherheit der Zivilluftfahrt kommt als ein weiterer Aufgabenbereich hinzu. Neben der Aufklärung der Sachlage gilt vor allem, internationalen Organisationen als Berichterstatter zu dienen.
Dieser Hubschrauber ist NVG – tauglich. Eine Umrüstung auf einen FLIR – Hubschrauber ist möglich.
Auf der AIRPOWER24 ist eine Maschine der Flugpolizei im Static Display zu betrachten.

Bildrechte Hubschrauber: (c) Copyright HeliRescue
Bildrechte Drohe: (c) Copyright BMI/Flugpolizei

Airbus Helicopters (Eurocopter) EC135

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